Warum sollten Sie ihre Adresse angeben?
Anfragen mit Adresse sind seriöser, und werden von vielen Anbietern bevorzugt behandelt. Weiterhin dient die Adresse als Nachweis für den Immobilienbesitzer.
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und, gemäß der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, nur an den entsprechenden Anbieter weitergeleitet.
Ihre Daten werden nicht verkauft oder an Unbefugte weitergegeben.
Anfrage:
* Diese Felder sind Pflichtfelder.
Impressum Jepsen Immobilien GmbH
Furt 22
24977 Ringsberg
Geschäftsführer: Thomas Jepsen
Tel: 04636 / 97492
Fax: 04636 / 97493
Handelsregistereintrag:
Amtsgericht Flensburg
HRB 7369 FL
AGB Hiermit bieten wir Ihnen das/die bezeichnete/n Objekt/e und zugleich unsere Dienste als Makler an. Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben vollständig und richtig sind, da sie auf Angaben Dritter (Eigentümer, Gutachter, Erben, usw.) basieren und wir nicht verpflichtet sind, diese Angaben zu prüfen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung. Alle Angaben sind streng vertraulich zu behandeln. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass das Objekt im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar ist. Wird von unserem Angebot Gebrauch gemacht, kommt ein Maklervertrag zustande. Weitergaben von Angeboten an Dritte sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung unter Hinweis auf die entstehende Courtageverpflichtung gestattet. Eine Weitergabe verpflichtet zum Schadensersatz in voller Courtagehöhe, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss gelangt. Die Kontaktaufnahme ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei direkten Verhandlungen der Beteiligten ist auf uns Bezug zu nehmen. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen für Immobiliengeschäfte. Ist dem Empfänger des Angebotes bzw. die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich innerhalb von sieben Tagen schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen, woher die Kenntnis des Angebots erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung gilt der Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss. Käufer verpflichten sich, die Courtagevereinbarung in den notariellen Kaufvertrag mit einzubringen, anderenfalls haften sie selbstschuldnerisch für die Courtage, da wir als Nachweismakler und/oder auch als Vermittlungsmakler tätig sind. Unser Courtageanspruch ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss, auch wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitwirken. Der Courtageanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Dies beinhaltet Kauf/Miete/Pacht weiterer im wirtschaftlichen oder rechtlichen Zusammenhang befindlicher Immobilien des Nachgewiesenen. Der Courtageanspruch entsteht auch bei Miete oder Erbbaurecht statt Kauf sowie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Courtage bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge von Anfechtung oder aus sonstigem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Dies betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender Bedingungen. Dabei ist der Vertragsteilnehmer zur Zahlung der Gesamtcourtage verpflichtet, bei dem der Grund der Aufhebung des Vertrages liegt. Die Unterzeichnung des Angebotes bestätigt die Anerkennung/Kenntnis des Nachweises und den vollen Courtageanspruch, außer bei zusätzlichem Vermerk und Gegenzeichnung des Anbietenden. Die Anforderung von schriftlichen oder mündlichen Informationen verpflichtet zur Zahlung der vollen Courtage bei Zustandekommen eines Vertrages. Wir nehmen Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahr. Wir sind berechtigt, für alle Vertragspartner tätig zu werden. Wir haften nicht für die Bonität der Vertragsparteien und nicht für die vertragsgemäße Abwicklung bzw. Durchführung der vermittelten Verträge. Eventuelle Schadensersatzansprüche können uns gegenüber nicht geltend gemacht werden und sind ausschließlich gegenüber der anderen Vertragspartei geltend zu machen. Im Übrigen ergeben sich unsere Rechte und Verpflichtungen aus den Vorschriften des BGB über den Maklerauftrag.