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Impressum Vermittlung historischer Immobilien oHG
Bürgerm.-Huber-Str. 34
D-83052 Bruckmühl
fon +49 (0)8062-906610
fax +49 (0)8062-906622
info@vhi.co
www.schloss-burg-verkauf.de
Geschäftsführer: Bernd Neuhäuser
Gewerbeerlaubnis gem. §34 c GewO wurde erteilt durch die Gemeindeverwaltung Bruckmühl, Rathausplatz 1, 83052 Bruckmühl
Zuständige Aufsichtsbehörde: Landratsamt Rosenheim, Abt. Gewerbeamt, Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim
Gerichtsstand Rosenheim, wenn Vertragspartner Vollkaufmann ist.
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AGB Sämtliche Angebote der „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende Objekt/Angebot.
1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Objekt-Exposés kommt der Maklervertrag mit dem Auftraggeber zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
2. Angebot und Angaben
Das Immobilienangebot der „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.
Die „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, sie wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann sie daher nicht übernehmen.
Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung der „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ verpflichtet den Angebotsempfänger zur vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilien-angebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.
3. Doppeltätigkeit
Die „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Vorkenntnis des Angebotsempfängers
Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Objekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, der „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ dies unverzüglich - spätestens innerhalb von 3 Tagen - schriftlich anzuzeigen.
Unterlässt der Empfänger diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
5. Provision
Die Tätigkeit der „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Mit rechtswirksamem Abschluss des Vertrages entsteht der Provisionsanspruch der „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ in Höhe von 3,57% inklusiver 19% Mehrwertsteuer, soweit im Angebot kein anderer Provisionssatz angegeben ist.
Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc.
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den enthaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Vertrag abschließt.
Der Provisionsanspruch entsteht ferner, wenn der Vertrag zu anderen als den von der „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder über ein anderes Objekt des von der „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge der Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.
Der Provisionsanspruch wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
6. Beurkundung
Die „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungs-termin und auf Erteilung einer Ausfertigung der Vertragsurkunde.
7. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, der Geschäftssitz der „Vermittlung historischer Immobilien OHG“.
Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, der Geschäftssitz der „Vermittlung historischer Immobilien OHG“.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An der Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.